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   BVerwG, 15.01.1975 - VII C 30.74   

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https://dejure.org/1975,3259
BVerwG, 15.01.1975 - VII C 30.74 (https://dejure.org/1975,3259)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1975 - VII C 30.74 (https://dejure.org/1975,3259)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1975 - VII C 30.74 (https://dejure.org/1975,3259)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines in Rumanien erworbenen Diploms als Ingenieur

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.11.1971 - VII C 31.70

    Freie Entfaltung der Persönlichkeit - Grundrechtlicher Schutz einer

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1975 - VII C 30.74
    Bundesrechtlich ist zunächst nicht zu beanstanden, daß das Berufungsgericht als Rechtsgrundlage für die Genehmigung auch bei einem Vertriebenen das Gesetz über die Führung akademischer Grade - also Landesrecht (vgl. BVerwGE 39, 77 [82 f.]) - angesehen und das Bundesvertriebenengesetz nur im Rahmen des Landesrechts angewandt hat.
  • BVerwG, 06.07.1967 - II C 56.64

    Rücksichtnahme auf einen während der Vordienstzeit erworbenen Rentenanspruch -

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1975 - VII C 30.74
    Der Umstand allein, daß der Beklagte bis zum Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 28. März 1968 (GMBl. S. 172) in vergleichbaren Fällen die Führung des deutschen Grades genehmigte, begründet entgegen der Ansicht des Klägers keine Verpflichtung zur Genehmigung auch im Falle des Klägers; denn die Behörde war, wie der Senat speziell für den Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 28. März 1968 bereits entschieden hat (Beschluß vom 14. Januar 1972 - BVerwG VII B 40.70 -), nicht gezwungen, an einer bisher geübten Handhabung einer Rechtsnorm unverändert festzuhalten (vgl. BVerwGE 27, 275 [281]).
  • BVerwG, 14.01.1972 - VII B 40.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1975 - VII C 30.74
    Der Umstand allein, daß der Beklagte bis zum Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 28. März 1968 (GMBl. S. 172) in vergleichbaren Fällen die Führung des deutschen Grades genehmigte, begründet entgegen der Ansicht des Klägers keine Verpflichtung zur Genehmigung auch im Falle des Klägers; denn die Behörde war, wie der Senat speziell für den Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 28. März 1968 bereits entschieden hat (Beschluß vom 14. Januar 1972 - BVerwG VII B 40.70 -), nicht gezwungen, an einer bisher geübten Handhabung einer Rechtsnorm unverändert festzuhalten (vgl. BVerwGE 27, 275 [281]).
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